HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren

Folge 3: Wie erhalte ich die maximale Förderung bei der Sanierung?

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Veröffentlicht am 17.12.2020 / 01:00

Anmerkungen
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Diese Punkte sind zu beachten:

  • Beim Steuerbonus werden 20 Prozent der Renovierungskosten über drei Jahre erstattet und nicht steuerlich geltend gemacht. Der persönliche Steuersatz spielt deshalb keine Rolle. Lediglich wenn jemand insgesamt weniger Steuern bezahlt als er erstattet bekommen würde, verfällt der überschüssige Betrag.
    • Zuschüsse beantragt man selber direkt bei der BAFA oder KfW, ggfs. mit Hilfe des Energieberaters. Kredite mit Tilgungszuschüssen kann man nicht selbst beantragen. Das muss die durchleitende Bank machen. Diese übernimmt die komplette Abwicklung, zahlt auch das Darlehen aus und bekommt die Zins- und Tilgungsraten.
    • Die Energieberatung ist nicht verpflichtend und wird zu 80 % bezuschusst. Wenn man KfW-Förderungen erhalten möchte, ist die Erstellung des Sanierungskonzeptes und die Baubegleitung durch einen Fachmann verpflichtend und wird mit 50% bezuschusst.
    • Der Zins bei der KfW beträgt 0,75% Sollzins.

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